AGB

 

Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung zu den im Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten jederzeit zu nutzen. Die Hausordnung wird anerkannt und ihr ist Folge zu leisten.
Jedem Mitglied wird unmittelbar mit Beginn der Mitgliedschaft ein Transponder ausgehändigt, ohne den die Nutzung des Studios nicht möglich ist. Das Mitglied ist verpflichtet, bei jedem Besuch sich selbstständig ein- und auszuchecken. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Transponders ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,90 € fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.
Auszubildende, Schüler und Studenten erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Ausbildungsbestätigung der Schule oder des Arbeitgebers, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr/Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden. Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste, hier der Tarif 1 mit 29,50 € 14-tägig, zu entrichten.
Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.